Am 24./25.092007 haben die Tarifvertragsparteien, Ver.di einerseits, Bund und der Kommunale Arbeitgeberverband (VkA) andererseits, in Fulda die Gespräche zu einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen aufgenommen. Diese Gespräche waren notwendig, weil mit der Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) auch die bisher geltende Vergütungsordnung www.verguetungsordnung.de überholt war. Nach der Einführung der neuen Tarifverträge bei Bund und Kommunen (TVöD) im Jahre 2005 bzw. bei den Ländern im Jahre 2006 (TV-L) wurden neue Regelungen zur Eingruppierung für die Beschäftigten notwendig. Die bisher geltenden Vergütungsgruppen des BAT (VG I a bis VG X) wurden durch 15 Entgeltgruppen des TVÖD (EG 1 bis EG 15) abgelöst. Zwar wurden die Vergütungsgruppen im Überleitungsrecht den neuen Entgeltgruppen in einer Entgelttabelle und einer Zuordnungstabelle vorläufig zugeordnet, damit auch die Beschäftigten nach den neuen Entgeltgruppen eingereiht (eingruppiert) werden konnten, und um Zeit für Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung bis Ende 2007 (für den Bereich des TVöD) bzw. Juni 2009 (für den TV-L) zu gewinnen. Im Überleitungsrecht (TVÜ) haben die Tarifvertragsparteien entsprechende Übergangsfristen vereinbart.
Durch die neue Entgeltordnung für den TVÖD soll die bisher für den BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) geltende Vergütungsordnung abgelöst werden. In der Vergütungsordnung waren - geordnet nach Bereichen und Vergütungsgruppen - abstrakte Tätigkeitsbeschreibungen mit Tätigkeitsmerkmalen vereinbart. Durch den Vorgang der Eingruppierung wurden die von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verrichteten Tätigkeiten mit den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe in der Vergütungsordnung verglichen und diese dann in die zutreffende Vergütungsgruppe eingereiht.
Die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ergab sich bei der Eingruppierung etwa so:
Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung / Stellenbeschreibung Ermittlung der Arbeitsvorgänge und Zeitanteile Vergleich mit den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung Bei Übereinstimmung Einreihung in die entsprechende Vergütungsgruppe und ggf. Fallgruppe Ermittlung der Vergütung durch Vergütungstabellen ggf. Ergänzung durch Zuschläge etc.
Die neue Entgeltordnung soll die nicht mehr modernen Prinzipien und modernen Berufsbildern entsprechende Vergütungsordnung und die entsprechenden Regelungen zu den Arbeitertarifverträgen modernisieren und vereinfachen, so jedenfalls die Ziele der Tarifvertragsparteien. Ver.di hat die Notwendigkeit und die Ziele in einem Flugblatt im Juli 2007 gut beschrieben.
Zum Beispiel existieren in der Vergütungsordnung in Teil II unter "Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)" noch "A. Angestellte im Lochkartenwesen", also die früher in der Datenverarbeitung verbreiteten Lochner und Lochnerinnen. Dieses Berufsbild existiert heute praktisch nicht mehr.
Bei der Fortsetzung der Gespräche zur neuen Entgeltordnung am 30.11.2007 haben Bund und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) allerdings die von ver.di vorgeschlagene neue Entgeltordnung, aber auch die Verlängerung des Überleitungsrechts abgelehnt. Mit dem 1. Oktober 2007 sind einzelne Regelungen der Überleitungstarifverträge für die Beschäftigten ausgelaufen. "Dies führt für die davon Betroffenen teilweise zu erheblichen Einkommensverlusten. Bund und VKA verweigern zum Beispiel jegliche Regelung für eine vorübergehende Weitergeltung der Bewährungs-, Zeit oder Tätigkeitsaufstiege." so Ver.di in einem Flugblatt.
Durch die Einigung im Tarifstreit Ende März 2008 sollen nun aber auch die Arbeiten an der neuen Entgeltordnung fortgesetzt werden. Vor 2009 ist aber nicht mit einer Neuregelung zu rechnen.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte |